Verhinderungspflege
Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung bis zu max. 1.550 Euro die Kosten einer Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr oder für stundenweise Entlastung, die so genannte Verhinderungspflege.

Wird die Ersatzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, wird die Verhinderungspflege jedoch nur in Höhe des jeweiligen Pflegegeldanspruchs gewährt.

Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nicht sofort bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern erst nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Diese Vorpflegezeit betrug bis zum 30. Juni 2008 noch zwölf Monate.

Weitere Informationen unter folgendem Link des Bundesministeriums für Gesundheit: http://www.bmg.bund.de

Leistungen der Pflegeversicherung
Das Leistungsangebot der häuslichen Pflege erstreckt sich über verschiedene Bereiche: Dies sind vor allem grundpflegerische Tätigkeiten (zum Beispiel Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung) Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten (zum Beispiel Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten) sowie hauswirtschaftliche Versorgung (zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung).

Die ambulanten Sachleistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) erhöhen sich in den nächsten Jahren wie folgt:

Seit 1. Januar 2012
Pflegestufe 1: 450 Euro
Pflegestufe 2: 1.100 Euro
Pflegestufe 3: 1.550 Euro

Unser Pflegedienst ist von den Kassen anerkannt. Die Abrechnung der Leistungen regelt der Pflegedienst direkt mit den Pflegekassen am Ende des Monats.


Pflegegeld:
Personen die den Pflegebedürftigen ohne Pflegedienst versorgen haben einen Anspruch auf Pflegegeld.
Seit 2012
Pflegestufe I: 235,00 Euro
Pflegestufe II: 440,00 Euro
Pflegestufe III: 700,00 Euro

Behandlungspflege:
Kann vom Hausarzt verordnet werden z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung und wird dann nach Genehmigung von der Krankenkasse bezahlt.
Bei häuslicher Krankenpflege beträgt die neu eingeführte Zuzahlung 10% der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung ist auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme häuslicher Krankenpflege begrenzt.

Zusätzliche Betreuungsleistung.
Zusätzliche Betreuungsleistungen können Pflegebedürftige erhalten, die zu Hause gepflegt werden und bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung besteht. Anspruch haben nicht nur Pflegebedürftige sondern auch Personen, die durch Hilfebedarf die Pflegestufe I noch nicht erreicht haben. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Für diesen Personenkreis stellt die Pflegekasse abhängig vom Umfang des Betreuungsbedarfs bis zu 2.400,00 € im Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag wird jedoch nicht pauschal ausgezahlt, sondern nach Inanspruchnahme der Leistungen erstattet.

Der nicht in Anspruch genommene Betrag kann in das darauffolgende nächste Halbjahr mit übertragen werden. Berücksichtigt werden können hierbei Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von:

• Tages- oder Nachtpflege bzw. Kurzzeitpflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen,

• besonderen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste,

• anderweitigen Betreuungsangeboten, die nach Landesrecht anerkannt sind.


Unsere Partner:

Hausnotruf Deutschland Ein Geschäftsbereich des Frankfurter Verbandes für Alten- und Behindertenhilfe e. V.
Hühnerweg 22
60599 Frankfurt

Roemer
Römer & Graf GmbH
Werkstatt für Orthopädie
Franzenhauser Weg 18
89081 Ulm / Jungingen

Fa.Coloplast
Büro in Hamburg
Vertreten durch Herr Uttenweiler und Frau Friedrich